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25.04.2023 Kategorie: Lehrgänge

Erster Bootsführer Lehrgang 2023

 

In der Woche vom 17. Bis 21. April fand zum ersten Mal der Bootsführerlehrgang nach den neuen Prüfungs- und Lehrgangsvoraussetzungen statt.

Für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist jetzt eine ärztliche Untersuchung erforderlich, die zwingend nach §6 SpFV (Sportboot-Führerschein Verordnung) Punkt 2 attestiert sein muss.

 

Diese Regelung wurde an der Feuerwehrschulen umgesetzt, um den Berechtigungsschein zum Führen von Feuerwehrbooten ausstellen zu dürfen.

Beim Lehrgangsablauf und der Prüfung, wurden Details in Rücksprache mit dem Bundesverkehrsministerium geändert und auf den aktuellen Rechtsstand angepasst.

 

Die acht Teilnehmer und Teilnehmerinnen meisterten alle Aufgaben die Ihnen abverlangt wurden mit Bravour.

Somit konnte Ihnen Lehrgangsleiter Florian Mauerer mit dem Zeugnis, auch den Berechtigungsschein zum Führen von Feuerwehrbooten im neuen Scheckkartenformat überreichen.

Wir wünschen allen neuen Bootsführern viel Erfolg in der Zukunft und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel.