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­Lehrgänge
Vor-Ort Beratung und Information (VOBI)

Hinweise für Lehrgangsteilnehmer

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- Hinweise für Lehrgangsteilnehmer


Sehr geehrte Lehrgangsteilnehmerin, sehr geehrter Lehrgangsteilnehmer,

wir freuen uns, Sie an unserer Schule begrüßen zu dürfen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:


1. Voraussetzungen für die Teilnahme:
Mindestalter 18 Jahre (für die Lehrgänge Zugführer und Leiter einer Feuerwehr 21 Jahre); nicht arbeitsunfähig; die Teilnahmevoraussetzungen für den Lehrgang (lt. Lehrgangskatalog auf unserer Internetseite) müssen erfüllt sein.

2. Anreise
Die Lehrgänge beginnen, wenn unter 6. nicht anders angegeben, um 10:00 Uhr. Die Anmeldung ist ab 08:00 Uhr möglich. Bitte planen Sie Ihre Anreise so, dass Sie spätestens um 09:30 Uhr eintreffen. 2.2 Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Ab Regensburg Hauptbahnhof weiter mit Bus Linie 13 Richtung Hainsacker bis Haltestelle Lappersdorf- Pielmühle (EDEKA-Markt). Weiter zu Fuß (ca. 700m) entlang der Industriestraße (Ausschilderung Feuerwehrschule) bis zum Parkhaus. Zugang zur Anmeldung durch das Parkhaus.


2.3 Anreise mit PKW
Anfahrt aus Richtung München und Weiden (A 93)
bis zur Anschlussstelle Nr. 38 Regensburg-Nord Anfahrt aus Richtung BAB Nürnberg und Passau (A 3)
bis zum Autobahnkreuz Regensburg, dann Richtung WEIDEN auf der A 93 bis Anschlussstelle Nr. 38, Regensburg-Nord. Im anschließenden Kreisverkehr Ausfahrt LAPPERSDORF ganz rechts haltend auf die Umgehungsstraße Richtung KALLMÜNZ. Die Feuerwehrschule ist ausgeschildert.
Fahrzeuge bis 2m Höhe können im Parkhaus abgestellt werden. Höhere Fahrzeuge müssen auf der Straße geparkt werden.
Zieladresse bei Benutzung eines Navigationssystems: „Industriestraße, 93138 Lappersdorf“ Bildung von Fahrgemeinschaften: Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.sfsr.de/lehrgaenge/fahrgemeinschaften


3. Erstattung von Fahrtkosten
Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren sowie besonderen Führungsdienstgraden werden die Fahrtkosten erstattet. Pro Lehrgang wird eine An- und Abreise bezahlt (Ausnahme: mehrwöchige Lehrgänge, dort entsteht ein wöchentlicher Erstattungsanspruch). Bitte halten Sie zur Aufnahme ihre Kontodaten bereit. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Bahnfahrten der 2. Klasse, sowie für die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Anreise mit privaten Fahrzeugen: 0,25 € je km zurückgelegter Wegstrecke. Für Mitfahrer kann eine Mitnahmeentschädigung geltend gemacht werden. Anreise mit Dienstfahrzeugen: 0,25 € je km zurückgelegter Wegstrecke, auf Antrag dem Träger der jeweiligen Dienststelle. Bitte halten Sie die notwendigen Angaben (Fahrscheine, zurückgelegte Wegstrecke und die Bankverbindung) bereits bei der Anmeldung am 1. Lehrgangstag bereit.


4. Erstattung Verdienstausfall
Anträge zur Erstattung fortgewährter Leistungen sind an die entsendende Stadt/Gemeinde zu richten.


5. Unterkunft und Verpflegung
Die Unterbringung erfolgt in modernen Ein- oder Zweibettzimmern mit eigener Nasszelle. Internetnutzung ist über WLAN möglich. Bitte denken Sie an entsprechende Sportkleidung, wenn Sie den Fitnessraum nutzen wollen.
Die Verpflegung besteht aus Frühstück, Mittag- und Abendessen und beginnt am ersten Lehrgangstag mit dem Mittagessen. Sollten Sie spezielle Diäten einhalten müssen, so teilen Sie uns dies bitte möglichst schon bei der Anmeldung am ersten Lehrgangstag mit. Es stehen kostenlose Wasserspender zur Verfügung (bitte bringen Sie entsprechende Flaschen zum Befüllen mit).
Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Pflichtfeuerwehren sowie besondere Führungsdienstgrade erhalten unentgeltliche Verpflegung und Unterkunft. Bei Teilnehmern von Werkfeuerwehren werden die Kosten dem Träger der Feuerwehr in Rechnung gestellt.

6. Spezielle Angaben zu einzelnen Lehrgangsarten:


6.2 ABC-Einsatz Grundlagen, ABC-Einsatz Strahlenschutz
Da Sie beim Lehrgang Tätigkeiten unter Atemschutz durchführen werden, müssen Sie aktiver Atemschutzgeräteträger mit Zusatzausbildung zum CSA-Träger sein und eine gültige Bescheinigung der Atemschutz-tauglichkeit nach G 26.3 bei Lehrgangsbeginn vorlegen.


6.3 Atemschutzgeräteträger Lehrgang
Vorlage einer gültigen Bescheinigung der Atemschutztauglichkeit nach G 26.3 bei Lehrgangsbeginn.
Kein Bart im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen und kein Körperschmuck, der die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann (zum Beispiel Ohrschmuck). Ein geprüfter und für den Feuerwehrdienst zugelassener Pressluftatmer inkl. Lungenautomat und Maske ist mitzubringen.


6.4 Bootsführer Lehrgang
Ein ärztliches Zeugnis und ein Passbild für den Bootsführerschein ist mitzubringen. Je nach Witterung bitte an eine leichte lange Hose, eine Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung denken.


6.5 Ausbilder in der Feuerwehr
Wegen der notwendigen abendlichen Ausarbeitung von Unterrichten empfehlen wir, an der Schule zu übernachten. Eigene Notebooks können verwendet werden.


6.6 Feuerwehrarzt
Der Lehrgang beginnt um 15:00 Uhr. Anreise bitte bis 14:30 Uhr


6.7 Mitzubringende Schutzkleidung
Es darf nur nicht kontaminierte Schutzkleidung mitgebracht und getragen werden. Schutzkleidung kann an der Schule nicht ausgeliehen werden.
Bei folgenden Lehrgängen wird Schutzkleidung benötigt:

Haben Sie noch Fragen?

Unter 0941/8106-0 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.