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­Lehrgänge

Lehrgänge im Detail

Bootsführer

C21

Ausbildungsdauer:

45 Stunden (5 Tage)

Teilnehmerkreis:

Angehörige von Feuerwehren mit motorgetriebenem Boot

Sonstige Voraussetzungen:

Freischwimmer, das ärztliche Zeugnis - siehe Dokument: t1p.de/un1q4 ist vorzulegen, Ausbildung in erster Hilfe

Mitzubringende Lehrgangsausstattung:

Siehe Hinweise für Lehrgangsteilnehmer

Ausbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer soll motorbetriebene Boote der Feuerwehr sicher führen können.

Wesentliche Ausbildungsinhalte:
  • Aufgaben der Feuerwehr
  • Rechtsgrundlagen
  • Gewässerkunde und Fahrtechnik
  • Allgemeine Schiffskunde
  • Dienstanweisungen für den Bootsführerdienst
  • Motorkunde
  • Knoten und Stiche
  • Bestückung der Feuerwehrboote
  • Wassern von Feuerwehrbooten
  • Fahrtechnik
  • Ölwehr auf Gewässer
  • Nachtausbildung
Vorausgesetzte Ausbildung:

Truppmann,
Sprechfunker

Hinweis:

Ein Passbild für den Bootsführerschein ist mitzubringen - wichtige Hinweise: t1p.de/tubi2

 

Bitte beachten Sie die weiteren Informationen unter Hinweise für Lehrgangsteilnehmer "Besonderer Hinweis für Bootsführer-Lehrgang" t1p.de/ozpdn

Kursnummer Datum
01 02 C21 001 27 26.04 - 30.04.2027
01 02 C21 002 27 10.05 - 14.05.2027
01 02 C21 003 27 13.09 - 17.09.2027
01 02 C21 004 27 20.09 - 24.09.2027
01 02 C21 005 27 27.09 - 01.10.2027
01 02 C21 006 27 04.10 - 08.10.2027
Weitere Termine finden Sie auch in der: