Führungskräfte Arbeitsbereiche FüGK, Vorausbenannte Örtliche Einsatzleiter, zust. Kdt. Feuerwehr, Leiter UG-ÖEL, OrgL, LNA, Leiter UG-SanEL, Vertreter Störfallbetrieb, Leiter ILS, FB Polizei, FB THW, FB KVK, FB betroffener öffentlicher Belange
Regelungen des externen Notfallplans gem. Art. 3 a BAyKSG im Störfall handelnden Führungskräfte, Einsatzstäbe, Fachberater und Verbindungspersonen sollen mit den aktutellen Regelungen des externen Nofallplan abgeglichen und ggf. angepasst werden. Das Wissen der Teilnehmer über die erforderlichen Maßnahmen nach Auslösung des externen Notfallplans soll aktualisiert werden.
Rechtlicher und organisatorischer Hintergrund, Vorstellungsrunde, Vorstellung des Störfallbetriebs, Vorstellung und Besprechung des externen Notfallplans, Ausblick auf die Stabsrahmenübung
jeweiligen fachdienstlichen Voraussetzungen (s.o.)
Die Standortschulung - Nofallplan ist im Vorfeld (ca. vier Monate) einer Standortschlung Übung durchzuführen.