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­Lehrgänge
Vor-Ort Beratung und Information (VOBI)

Lehrgänge im Detail

Brandinspektoren-Lehrgang (B IV) Teil 2

P05

Ausbildungsdauer:

8 Wochen

Teilnehmerkreis:

Ausbildungsbeamte für die QE III,
Leiter von Integrierten Leitstellen,
Mitarbeiter von Werkfeuerwehren mit Forderung der Ausbildung im Genehmigungsbescheid

Sonstige Voraussetzungen:

Nur auf besondere Einladung

Mitzubringende Lehrgangsausstattung:

Siehe Hinweise für Lehrgangsteilnehmer

Ausbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer erhält mit Bestehen der Staatsprüfung die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Wesentliche Ausbildungsinhalte:
  • Qualifikation zum Zugführer
  • Qualifikation zum Verbandsführer
  • Fähigkeit zum Begutachten von Bauplänen aus Sicht des Vorbeugenden Brandschutzes
  • Vergaberecht
  • Mitarbeiter- und Gesprächsführung
  • Ausbildung und Unterrichten
  • Normung
  • Feuerwehrwesen
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